Epoxy-Gießharz-System max. 10 – 20 mm Schichtstärke (23°C)
b.poxy UR 37.41 / Epinal UH 37.41 ist ein niederviskoses, gut lichtbeständiges, transparentes Epoxyharzsystem für viele Gießanwendungen.
Durch das perfekt abgestimmte Reaktions- und Selbstentlüftungsverhalten können Schichtstärken von 10 – 20 mm in einem Arbeitsgang gegossen werden. Nach einer Härtungszeit ab 24 Stunden bei 23°C kann ein weiterer Gießvorgang erfolgen.
b.poxy UR 37.41 / Epinal UH 37.41 ist auch als niederviskoses Imprägniersystem mit verlängertet Topfzeit hervorragend geeignet (z. B. Holzverfestigung). Es besitzt ausgezeichnete
Haftungseigenschaften auf diversen Geweben, Schaumstoffen, Holz und mineralischen Werkstoffen. Mineralische Füllstoffe sowie auch Leichtfüllstoffe können bei Bedarf problemlos beigemengt
werden. Je nach Füllstoffart kann sich dadurch die Topfzeit, Verarbeitungszeit und auch die Härtungszeit verlängern bzw. verkürzen.
Eine deckende Einfärbung ohne Beeinträchtigung der Oberflächenhärte ist mittels Epinal Color Fluid möglich. Es wird empfohlen eine Menge von 10% Gewichtsanteil der Harzkomponente nicht zu überschreiten.
Produktvorteile:
- transparentes 2K-Epoxysystem
- mittlere Topfzeit, niedrige Viskosität
- lösungsmittelfrei, phenolfrei
- sehr gute Benetzungs- & Entlüftungseigenschaften
- 10 - 20 mm Schichtstärke pro Verguss / 23°C möglich
- hochglänzende Oberfläche, sehr gut schleif- & polierbar
- gute chemische Resistenzen und mechanische Eigenschaften
- Verbrauch: ca. 1,10 - 1,15 kg pro m² bei 1 mm Schichtstärke
- Harzkomponente mit 35,94 % Bio-Anteil
Anwendungsgebiete:- Vergießen (max. 20 mm / 23°C)
- Infusions- & Vakuumverfahren
- imprägnieren & handlaminieren
Hinweis:
Transluzente Einfärbungen sind grundsätzlich mit allen handelsüblichen, epoxidharzgeeigneten Pigmentlösungen möglich.
Das im Merkbaltt angegebene Mischungsverhältnis ist möglichst genau einzuhalten.
Entsprechende Anwendungstests hinsichtlich des beabsichtigten Gießvorhabens werden empfohlen.
Epinal-Epoxyharze und Epinal-Härter sind gemäß REACH-, CLP/GHS-Verordnung als Gefahrenstoffe eingestuft und gekennzeichnet. Gefahren- und Sicherheitshinweise auf den Etiketten sowie die Angaben in den Sicherheitsdaten-blättern sind zu beachten.